Durch die Gelübde verpflichtet man sich zu einem Leben nach den drei evangelischen Räten – Keuschheit, Armut und Gehorsam. Es ist eine besondere Form der Angleichung an Jesus, der keusch, arm und gehorsam auf Erden lebte.
Der Ausdruck „Rat“ macht deutlich, dass diese Lebensweise nicht für alle Christen verpflichtend ist, wohl aber für denjenigen, welchen Gott dafür erwählt. „Wer das erfassen kann, der erfasse es“ (Mt 19,12)!
Die Generaloberin nimmt als Vertreterin der Kongregation die Gelübde entgegen und umschließt mit ihren Händen die Hände der Professin zum Zeichen der Geborgenheit in Gott und in der Ordensfamilie.

Nach dem Noviziat werden die Gelübde auf drei Jahre abgelegt („zeitliche Profess“). Die Jungprofessin gehört zum „Juniorat“.
Nach den drei Jahren erfolgt die „ewige Profess“ für die ganze Lebenszeit.

Unser Ordensgründer, der hl. Pierre Fourier, sagte: „Im Kloster kann man nur solche brauchen, die ihre Pflicht darin sehen, eines Tages Heilige zu werden.“