Kann ich das Kloster einmal unverbindlich kennenlernen und mit den Schwestern mitleben?
Jederzeit! Nach Rücksprache mit Sr. Provinzoberin können Sie ins Mutterhaus kommen, am Gebet der Schwestern teilnehmen, in deren Arbeitsbereiche „hineinschnuppern“ und mit ihnen „Rekreation“ (= Erholungszeit) halten. Sie werden dann in einem unserer Gästezimmer wohnen. Der Klausurbereich (Speisesaal und Schlafräume der Schwestern) ist Außenstehenden nämlich nicht zugänglich.

Muss man eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um ins Kloster einzutreten?
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist keine Bedingung für den Klostereintritt. Es kommt vor, dass eine Abiturientin eintritt, das Noviziat absolviert und erst als Schwester zu studieren beginnt. Andere wiederum studieren erst fertig bzw. qualifizieren sich in einem Beruf und beginnen danach ihr Noviziat. Das wird von Fall zu Fall und im Gespräch miteinander entschieden. Wie auch immer, eine berufliche Qualifikation ist schon wichtig.

Gibt es eine Altersbegrenzung?
In unserer Regel steht, dass Klosterinteressentinnen zwischen 15 und 35 Jahre alt sein sollten. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Was ist, wenn ich einen Beruf ausübe, für den das Kloster keine Verwendung hat?
Dann wird miteinander überlegt, ob eine Umschulung in Frage kommt. Im Allgemeinen hat das Kloster aber sehr vielseitige Arbeitsmöglichkeiten.